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Informationen zur Rechtslage in Deutschland

Private Destillation
Die rechtliche Seite ist soweit recht einfach: In Deutschland gibt es aus steuerlichen Gründen ein Branntweinmonopol welches die Herstellung von Alkohol ohne Brennlizenz verbietet. Die Freigrenze für Privatperonen in Deutschland beträgt nur 0,5 Liter. Sie dürfen als Privatperson eine Destille bis zu dieser Größe kaufen und benutzen. In Österreich liegt die offizielle Grenze bei 2 Litern (Österreich ist aber tolerant) und in der Schweiz kann man Destillen bis zu 3 Liter Brennkessel meldefrei erweben.

Gewerbliche Destillation:
Falls Sie gewerblich destillieren möchten, dann können Sie jederzeit eine Destille erwerben und auch benutzen. Allerdings müssen Sie den Standort Ihrer Destille bei Ihrem zuständigen Zollamt melden und auch den Verwendungszweck angeben. Um ein Alkoholbrennrecht zu erhalten müssen sie eine Streuobstwiese bestimmten Größe besitzen und nachweisen. Wenn Sie ätherische Öle destillieren möchten ist das kein Problem, Sie müssen nur einer bestimmten Berufsgruppe angehören die auch etwas damit zu tun hat (z.B. Naturheilpraktiker).

AUSNAHMEGENEHMIGUNG! Wir haben eine Ausnahmegenehiigung bekommen und dürfen unsere 2,5 Liter Kompaktanlagen "Italia" und "Arabia" absofort legal verkaufen, allerdings nur zur gewerblichen Nutzung im Bereich ätherischer Öle. Diese Größe war bis vor kurzem in Deutschland verboten

Leider sind die Behörden regional aber völlig unterschiedlich tolerant, deshalb empfehlen wir Ihnen vor dem Kauf einer Destillieranlage einen Besuche bei Ihrem zuständigen Zollamt. Sicher wird man Ihnen dort gerne weiterhelfen und sie über Ihre Möglichkeiten aufklären

Versand aus dem Ausland?

Leider haben sich die Gesetze Europaweit geändert und auch ein Verkauf aus Spanien oder Portugal wird seit neuestem den Behörden gemeldet. Das ist mit ein Grund warum wir unsere Firma von Spanien nach Deutschland umziehen, denn in Deutschland können wir vielleicht etwas gegen diese starre Gesetzgebung unternehmen

Destillieren ist ein Hobby - kein Verbrechen!
Destillen über 5 Liter zählen als gewerblich und müssen in Deutschland gemeldet werden. Um uns nicht strafbar zu machen, müssen seit dem 1.2.2007 den Verkauf größerer Destillieranlagen beim Zollamt in Karlsruhe / Freiburg melden (auch wenn wir von Spanien aus versenden!).
Wenn Sie uns im Kampf gegen das starre deutsche Branntweinmonopol unterstützen möchten, schicken wir Ihnen gerne kostenloses Infomaterial zu. Unser Ziel ist es, alle privaten Destillen (nach deutschem Recht bis zu 5 Liter) zu legalisieren und auch wesentlich Größere Destillieranlagen für ätherische Öle für Privatperonen genehmigt zu bekommen.

Unterstützen Sie uns im kampf gegen die Bürokratie
weitere Informationen unter LEGALIZE HOME DISTILLING!

Wenn Sie trotz der strengen Auflagen in Deutschland bei uns eine größere Destille erwerben möchten, dann empfehlen wir Ihnen Urlaub zu machen.Wir können größere Destillen an Ihre Urlaubsadresse in Österreich, Frankreich oder irgendeinem anderen Land dieser Welt versenden. Falls Sie Fragen zum Branntweinmonopol und der aktuellen Gesetzeslage haben, beraten wir Sie gerne auch telefonisch oder per e-mail weiter, sicher finden wir eine Lösung.

Export in die Schweiz
Leider ist die Schweiz kein EU Mitgliedsstaat und es bestehen strikte Einfuhrbestimmungen sowie eine doppelte Meldepflicht. Destillen bis zu drei Liter sind kein Problem und dürfen in die Schweiz eingeführt werden. Wenn Sie eine größere Destille bei uns erwerben, sollten Sie das vorher bei Ihrem zuständigen Zollamt beantragen und genehmigen lassen.
Auf Ihr Risiko schicken wir auch eine größere Destille, wir sind aber verpflichtet eine Rechnung und einen Lieferschein außen am Paket anzubringen. Sollte der Zoll bemerken worum es sich handelt, bekommen wir die Destille zurückgesendet (Einfuhr verweigert) und können Ihnen den Wert abzüglich der Versandkosten zurückerstatten. Wir machen uns dabei nicht strafbar, aber falls Sie erwischt werden, müssen Sie mit einer Strafe rechnen.

Export in Länder außerhalb der EU
Beim Versand in Länder außerhalb der EU müsen wir eine Rechnung außen am Paket anbringen. Bisher gab es noch in keinem Land der Welt (außer der Schweiz) Probleme mit der Einfuhr unserer Destillieranlagen, in manchen Fällen müssen Sie aber noch einen Einfuhrzoll zahlen, denn dann aber der Zoll unabhängig von uns erhebt.

Destillieren
Ob Sie mit Ihrer Destille legal destillieren dürfen, hängt von ihrem Heimatland ab. Unseres Wissens ist jede Destillation in Deutschland meldepflichtig, während in Österreich privat bis zu zwei Liter Maische gebrannt werden dürfen. In Frankreich darf man sogar bis zu 20 Liter pro Jahr zum Eigenbedarf selber brennen. Glücklicherweise gibt es zur Herstellung von Aromaölen oder Kosmetik- und Heilmitteln zumeist keine Einschränkungen. Sie müssen aber trotzdem Ihre Destille beim zuständigen Zollamt melden. Wer Alkohol destillieren möchte, benötigt ein Brennrecht und / oder muß jeden Brennvorgang dem zuständigen Zollamt melden.

Gewährleistung
Unsere Informationen beruhen auf den Aussagen vom Zollinformationszentrum Frankfurt, der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, von verschiedenen Wirtschafts- und Außenhandelsexperten bei www.wer-weiss-was.de und von unserem spanischen Anwalt. Wer es genau wissen möchte kann sich unter der Telefonnummer 069-469976-00 beim Zollamt (Frankfurt) weiter informieren. Wir übernehmen keine Garantie für die Richtigkeit dieser Angaben und keine Verantwortung für eventuell auftretende Probleme mit entsprechenden Behörden.

Bisher lieferten wir völlig problemlos in die folgenden Länder: Argentinien, Belgien, Bosnien, Bulgarien, Chile, China, Dänemark, Equador, Estland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Holland, Israel, Italien, Irland, Island, Japan, Jordanien, Kanada, Lettland, Libanon, Luxemburg, Madagskar, Mexico, Neu Kaledonien, Norwegen, Österreich, Peru, Polen, Polinesien, Russland, Serbien, Seychellen, Slovenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Ukraine, USA

Es gab Einfuhrverweigerungen für Destillen (über 3 Liter Brennkessel) in die Schweiz.

Ebay:
Beim Kauf einer Destille mit einem Brennkessel von über 0,5 Litern bei Ebay (mit deutscher Adresse) müssen Sie davon ausgehen, das nach 2 allerspätestens drei Jahren der Deutsche Zoll bei Ihnen anklopft und sich nach dem Verbleib der Destille erkundigt. Die zuständigen Behörden sind sehr langsam, haben aber tatsächlich Zugriff auf die Daten von Ebay!



Destille 1905 Anisschnaps-Destille von 1905


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