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Destillieren ist ein Hobby - kein Verbrechen!
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Traurig aber wahr, die Gesetze zum Besitz und zur Verwendung einer Destillieranlage sind in Deutschland einzigartig streng. |
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Aber:
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Unsere Kunden sind keine gewissenlosen Schwarzbrenner die nur destillieren um sich schnell mit gepanschtem Schnaps zu bereichern! Wir möchten die Früchte und Kräuter aus dem eigenem Garten weiterverarbeiten dürfen, zu einem guten hausgemachten Edelbrand, zu ätherischen Ölen oder zu Parfums und Heilmitteln! Sonst nichts. |
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Was wir tun können?
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Gehen wir dagegen an. Zum einen wäre es toll, wenn wir den Zoll mit möglichst vielen Anträgen zu einer Ausnahmegenehmigung fluten könnten. Aus der Erfahrung wissen wir, das der deutsche Zoll diese Genehmigungen regional unterschiedlich handhabt. Bei einer Destille um 1 Liter Brennkessel haben Sie eine realistische Chance diese bei Ihrem Zollamt ohne Probleme genehmigt zu bekommen. Bei unseren Kompaktanlagen mit bis zu 3 Litern Brennkessel ist es eher Glücksache, aber wie heißt es so schön, wer wagt gewinnt. Wenn Sie beruflich Destillieren und dabei keinen Alkohol herstellen, dann haben Sie auch die Möglichkeit eine größere Destille über 5 Liter Brennkessel genehmigt zu bekommen. |
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Wir versuchen gegen die starre deutsche Gestetzgebung anzugehen und haben eigens dafür die Homepage www.naturalborndistiller.com geschaffen. Helfen sie uns indem Sie unser gemeinsames Problem bekannt machen. Zuerst müssen wir auf die lächerliche gesetzliche Situation aufmerksam machen - vielleicht können wir dann etwas bewirken, auch gegen die seltsamen Machenschaften der Politik. |
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